Unsere Pflegeleistungen
Ambulante Pflege & Unterstützung im Alltag
Grundpflege
- Körperpflege
- An- & Auskleiden
- Hilfe bei der Flüssig- und Nahrungsaufnahme
- Betten und Lagern
- Prophylaxe
Behandlungspflege
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Infusionen und Injektionen
- Stoma-Versorgung
- Medikamentengabe
- PEG-Versorgung
- Dekubitus Versorgung
- Katheter verlegen & Pflege
- Kompressionsstrümpfe & Verband
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Wohnraumreinigung
- Waschen & Pflegen der Bekleidung
- Übernahme Ihrer Einkäufe
- Begleitdienst
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege durch Angehörige oder Freunde selbst organisieren, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Dieser Beratungseinsatz dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen mit fachlichem Rat zu unterstützen. Wir besuchen Sie hierfür gerne in Ihrer häuslichen Umgebung, geben Ihnen praktische Tipps und beantworten Ihre Fragen zu Hilfsmitteln oder weiteren Entlastungsmöglichkeiten.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche ist gesetzlich festgelegt:
- Pflegegrad 2 und 3: einmal halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: einmal vierteljährlich
- (Bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig einmal halbjährlich abgerufen werden)
Die Kosten für diesen Beratungseinsatz werden direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen. Wir kümmern uns zudem um die notwendige Bestätigung für Ihre Versicherung, damit Ihr Anspruch auf Pflegegeld lückenlos erhalten bleibt. Fragen Sie uns einfach- kostenlos & unverbindlich.


